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12 Sa 512/23•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2024-06-05, 12 Sa 512/23
12 Sa 512/23Tribunal du travail5 juin 2024
Parallelentscheidung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.06.2024 - 12 Sa 506/23
Entscheidungsdatum: 2024-06-05
Aktenzeichen: 12 Sa 512/23
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2024:0605.12SA512.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Parallelentscheidung zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.06.2024 - 12 Sa 506/23
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 26.04.2023 - 4 Ca 1865/22 - teilweise abgeändert und die Klage auch mit dem zu Ziffer 1) zugesprochenen Zahlungsantrag abgewiesen.
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, an den Kläger ab dem 01.03.2029 nach Vollendung seines 66. Lebensjahres und zehn Monaten eine monatliche lebenslange Altersrente in Höhe von 739,30 Euro brutto zu zahlen. Die weitergehende Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 30 % und der Beklagten zu 1) zu 70 % auferlegt. Die Kosten erster Instanz werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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