Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2024-05-14, 14 SLa 5/24

14 SLa 5/24Tribunal du travail14 mai 2024

Regest

Wenn eine Regelung vorsieht, dass bei einer 40jährigen Betriebszugehörigkeit und bei Bestehen eines ungekündigten Angestelltenverhältnisses eine Zuwendung iHv. vier Monatsgehältern zu zahlen ist, ist für die Höhe der Leistung das Bruttomonatsgehalt zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblich.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 SLa 5/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-14

Aktenzeichen: 14 SLa 5/24

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2024:0514.14SLA5.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 77 BetrVG

Leitsätze

Wenn eine Regelung vorsieht, dass bei einer 40jährigen Betriebszugehörigkeit und bei Bestehen eines ungekündigten Angestelltenverhältnisses eine Zuwendung iHv. vier Monatsgehältern zu zahlen ist, ist für die Höhe der Leistung das Bruttomonatsgehalt zum Auszahlungszeitpunkt maßgeblich.

Tenor

1.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 30.11.2023 - 6 Ca 1240/23 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.280,80 € brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.07.2023 zu zahlen.

2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.Die Revision wird nicht zugelassen.

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