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4 Ta 27/23•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2023-02-06, 4 Ta 27/23
4 Ta 27/23Tribunal du travail6 févr. 2023
Der ausdrücklich gestellte Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl hat keinen höheren Wert als das Anfechtungsverfahren.
Entscheidungsdatum: 2023-02-06
Aktenzeichen: 4 Ta 27/23
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2023:0206.4TA27.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Der ausdrücklich gestellte Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl hat keinen höheren Wert als das Anfechtungsverfahren.
Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des zu 2 beteiligten Betriebsrats gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 12.01.2023 wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat eine Gebühr von 55,00 Euro zu tragen.
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