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4 Ta 204/22•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2022-07-05, 4 Ta 204/22
4 Ta 204/22Tribunal du travail5 juil. 2022
Der Streitwert einer Klage auf Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit gleichzeitiger Zusage einer bezahlten Freistellung für sechs Monate sowie einer Abfindungszahlung richtet sich nicht nach § 42 Abs. 2 GKG.
Entscheidungsdatum: 2022-07-05
Aktenzeichen: 4 Ta 204/22
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2022:0705.4TA204.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 42 Abs. 2, 48 Abs. 1 GKG; § 3 ZPO
Der Streitwert einer Klage auf Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit gleichzeitiger Zusage einer bezahlten Freistellung für sechs Monate sowie einer Abfindungszahlung richtet sich nicht nach § 42 Abs. 2 GKG.
Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.07.2022 abgeändert und der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gemäß §§ 32 RVG iVm. 63 Abs. 1 GVG auf 68.000,00 Euro festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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