Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2022-07-05, 4 Ta 204/22

4 Ta 204/22Tribunal du travail5 juil. 2022

Regest

Der Streitwert einer Klage auf Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit gleichzeitiger Zusage einer bezahlten Freistellung für sechs Monate sowie einer Abfindungszahlung richtet sich nicht nach § 42 Abs. 2 GKG.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Ta 204/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-05

Aktenzeichen: 4 Ta 204/22

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2022:0705.4TA204.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 42 Abs. 2, 48 Abs. 1 GKG; § 3 ZPO

Leitsätze

Der Streitwert einer Klage auf Abgabe eines Angebots zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit gleichzeitiger Zusage einer bezahlten Freistellung für sechs Monate sowie einer Abfindungszahlung richtet sich nicht nach § 42 Abs. 2 GKG.

Tenor

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.07.2022 abgeändert und der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gemäß §§ 32 RVG iVm. 63 Abs. 1 GVG auf 68.000,00 Euro festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

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