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7 Sa 405/21•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2021-10-15, 7 Sa 405/21
7 Sa 405/21Tribunal du travail15 oct. 2021
Auch krankheitsbedingte Beendigungen sind Beendigungen iSd. § 17 Abs. 1 KSchG, so dass bei Überschreiten der Schwellenwerte unter Berücksichtigung dieser Beendigungen die Durchführung eines Konsultationsverfahrens nach § 17 Abs. 2 KSchG und die Erstattung einer Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 3 KSchG erforderlich ist.
Entscheidungsdatum: 2021-10-15
Aktenzeichen: 7 Sa 405/21
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2021:1015.7SA405.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 17 KSchG, § 1 KSchG
Auch krankheitsbedingte Beendigungen sind Beendigungen iSd. § 17 Abs. 1 KSchG, so dass bei Überschreiten der Schwellenwerte unter Berücksichtigung dieser Beendigungen die Durchführung eines Konsultationsverfahrens nach § 17 Abs. 2 KSchG und die Erstattung einer Massenentlassungsanzeige nach § 17 Abs. 3 KSchG erforderlich ist.
I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20 - wird zurückgewiesen.
II.Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
J..Die Revision wird nicht zugelassen.
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