Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2021-06-25, 6 Sa 843/20

6 Sa 843/20Tribunal du travail25 juin 2021

Regest

Die halbjährliche Erstattung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung ist selbst dann nicht Bestandteil des nach der Versorgungsordnung für die Betriebsrente zugrunde zu legenden letzten Monatsgehalts, wenn ursprünglich ein monatlicher Erstattungsanspruch be-standen hat.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 843/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-25

Aktenzeichen: 6 Sa 843/20

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2021:0625.6SA843.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 77 Abs. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG

Leitsätze

Die halbjährliche Erstattung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung ist selbst dann nicht Bestandteil des nach der Versorgungsordnung für die Betriebsrente zugrunde zu legenden letzten Monatsgehalts, wenn ursprünglich ein monatlicher Erstattungsanspruch be-standen hat.

Tenor

I.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 08.10.2020 - AZ. 1 Ca 731/20 - wird zurückgewiesen.

II.Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.Die Revision wird zugelassen.

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