Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2021-04-28, 4 Sa 580/20

4 Sa 580/20Tribunal du travail28 avr. 2021

Regest

Einzelfall der außerordentlichen Kündigung eines tarifvertraglich ordentlich nicht kündbaren Arbeitnehmers, der seinen langjährigen Arbeitskollegen wegen dessen sexueller Orientierung schwer beleidigt hat. Anforderungen an die Darlegung, dass eine Weiterbeschäftigung nach Abmahnung als mil-deres Mittel ausscheidet. Interessenabwägung bei einmaliger Entgleisung in seit über 40 Jahren im Wesentlichen beanstandungsfreiem Arbeitsverhältnis.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 580/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-28

Aktenzeichen: 4 Sa 580/20

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2021:0428.4SA580.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 626 BGB

Leitsätze

Einzelfall der außerordentlichen Kündigung eines tarifvertraglich ordentlich nicht kündbaren Arbeitnehmers, der seinen langjährigen Arbeitskollegen wegen dessen sexueller Orientierung schwer beleidigt hat.

Anforderungen an die Darlegung, dass eine Weiterbeschäftigung nach Abmahnung als mil-deres Mittel ausscheidet.

Interessenabwägung bei einmaliger Entgleisung in seit über 40 Jahren im Wesentlichen beanstandungsfreiem Arbeitsverhältnis.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.07.2020 - 9 Ca 1459/20 abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 02.03.2020 aufgelöst worden ist.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 2/10 und die Beklagte zu 8/10. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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