Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2021-04-20, 8 Sa 754/20

8 Sa 754/20Tribunal du travail20 avr. 2021

Regest

Ist ein Arbeitnehmer an einem Tag, für den ihm der Arbeitgeber eine Freistellung gemäß § 25 MTV gewährt hat, arbeitsunfähig erkrankt, so geht der Anspruch auf Freistellung nicht durch Erfüllung unter. Der Freistellungstag ist grundsätzlich nachzugewähren.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 754/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-20

Aktenzeichen: 8 Sa 754/20

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2021:0420.8SA754.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 2 Nr. 2a TV T-ZUG, § 25 MTV Metall- und Elektroindustrie NRW

Leitsätze

Ist ein Arbeitnehmer an einem Tag, für den ihm der Arbeitgeber eine Freistellung gemäß § 25 MTV gewährt hat, arbeitsunfähig erkrankt, so geht der Anspruch auf Freistellung nicht durch Erfüllung unter. Der Freistellungstag ist grundsätzlich nachzugewähren.

Tenor

1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 25.09.2020 - Az.: 2 Ca 863/20 - teilweise abgeändert.

Es wird festgestellt, dass dem Kläger aus dem Jahr 2019 noch Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung für einen Tag gemäß § 25 MTV für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 08.11.2018 zusteht.

2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/3, die Beklagte zu 2/3.

4.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

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