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12 Sa 284/20•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2021-01-13, 12 Sa 284/20
12 Sa 284/20Tribunal du travail13 janv. 2021
Einzelfall der Eingruppierung eines Beschäftigten in dem Berufsausbildungszentrum in einer Justizvollzugsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsdatum: 2021-01-13
Aktenzeichen: 12 Sa 284/20
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2021:0113.12SA284.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 133 BGB, § 157 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 BGB; § 12 Abs. 1 TV-L, § 44 TV-L; Entgeltordnung zum TV-L
Einzelfall der Eingruppierung eines Beschäftigten in dem Berufsausbildungszentrum in einer Justizvollzugsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 24.01.2020 - 5 Ca 1646/19 - teilweise abgeändert und festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, an den Kläger für die Zeit ab dem 16.02.2018 eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 9 mit regulärer Stufenlaufzeit, ab dem 01.01.2019 Entgeltgruppe 9b Entgeltordnung (TV-L) zu zahlen und darüber hinaus verpflichtet ist, die nachzuzahlenden Beträge ab dem auf den jeweiligen Fälligkeitstag folgenden Tag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 84 % und dem beklagten Land zu 16 % auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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