Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2016-11-11, 6 Sa 110/16

6 Sa 110/16Tribunal du travail11 nov. 2016

Regest

Wird in einem Arbeitsvertrag die Geltung von näher konkretisierten Tarifverträgen mit der Einschränkung "soweit sie für den Arbeitgeber verbindlich sind" vereinbart, handelt es sich auch nach den seit dem 01.01.2002 geltenden Beurteilungsmaßstäben um eine Gleichstellungsabrede.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 110/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-11

Aktenzeichen: 6 Sa 110/16

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2016:1111.6SA110.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 1 TVG, § 4 Abs. 1 TVG

Leitsätze

Wird in einem Arbeitsvertrag die Geltung von näher konkretisierten Tarifverträgen mit der Einschränkung "soweit sie für den Arbeitgeber verbindlich sind" vereinbart, handelt es sich auch nach den seit dem 01.01.2002 geltenden Beurteilungsmaßstäben um eine Gleichstellungsabrede.

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.12.2015 - AZ: 8 Ca 4305/15 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

II.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

III.Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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