16 Sa 223/13•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-07-02, 16 Sa 223/13
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2013-07-02, 16 Sa 223/13
16 Sa 223/13Tribunal du travail2 juil. 2013
Regest
Fällt ein beurlaubter Beamter aufgrund einer Kündigung wieder in das Beamtenverhältnis zurück, so ist dieser Umstand für die sozialen Folgen der Kündigung maßgeblich. Der Arbeitgeber ist daher berechtigt, diesen Umstand zu seinen Gunsten in seine Interessenabwägung mit einzubeziehen. Er ist aber auch verpflichtet, diesen Umstand dem Betriebsrat mitzuteilen.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 223/13 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-02
Aktenzeichen: 16 Sa 223/13
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2013:0702.16SA223.13.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: § 102 BetrVG; § 626 BGB; § 1 KSchG
Leitsätze
Fällt ein beurlaubter Beamter aufgrund einer Kündigung wieder in das Beamtenverhältnis zurück, so ist dieser Umstand für die sozialen Folgen der Kündigung maßgeblich. Der Arbeitgeber ist daher berechtigt, diesen Umstand zu seinen Gunsten in seine Interessenabwägung mit einzubeziehen. Er ist aber auch verpflichtet, diesen Umstand dem Betriebsrat mitzuteilen.
Tenor
I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 08.01.2013, 5 Ca 2710/12-1 wird in Bezug auf den Tenor 1. zurückgewiesen.
II.Die Revision wird zugelassen.
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