Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-10-27, 15 Sa 839/10

15 Sa 839/10Tribunal du travail27 oct. 2011

Regest

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Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 Sa 839/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-27

Aktenzeichen: 15 Sa 839/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:1027.15SA839.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

1.Auf die Berufung des Klägers - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.06.2010 - 4 Ca 9242/09 - teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers weder durch die ordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 30.11.2009 noch durch die ordentliche Kündigung des beklagten Landes vom 25.03.2010 beendet worden ist.

2.Die Anschlussberufung der Beklagten vom 27.09.2010 wird zurückgewiesen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger zu 3/7 und das beklagte Land zu 4/7; die Kosten der Berufung trägt der Kläger zu 2/7 und das beklagte Land zu 5/7.

4.Die Revision wird nicht zugelassen.

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