Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-09-21, 12 Sa 964/11

12 Sa 964/11Tribunal du travail21 sept. 2011

Regest

Der Arbeitnehmer, der sich in Verbraucherinsolvenz befindet, darf ohne Zustimmung des Treuhänders das in einer Änderungskündigung enthaltene Angebot seines Arbeitgebers zur Absenkung von Arbeitszeit und Arbeitsvergütung annehmen, auch wenn sich dadurch der pfändbare Teil seines Arbeitseinkommens verringert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Änderung der Vergütung als Folge der Neubestimmung des Synallagmas des Arbeitsverhältnisses darstellt.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 964/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-09-21

Aktenzeichen: 12 Sa 964/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0921.12SA964.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: §§ 80, 81, 97, 287, 291, 313 InsO

Leitsätze

Der Arbeitnehmer, der sich in Verbraucherinsolvenz befindet, darf ohne Zustimmung des Treuhänders das in einer Änderungskündigung enthaltene Angebot seines Arbeitgebers zur Absenkung von Arbeitszeit und Arbeitsvergütung annehmen, auch wenn sich dadurch der pfändbare Teil seines Arbeitseinkommens verringert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die Änderung der Vergütung als Folge der Neubestimmung des Synallagmas des Arbeitsverhältnisses darstellt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 13.07.2011 - 6 Ca 1302/11 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

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