Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-08-18, 5 Sa 490/11

5 Sa 490/11Tribunal du travail18 août 2011

Regest

Einzelfallentscheidung zu einem betrieblichen Zielvereinbarungssystem

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 490/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-18

Aktenzeichen: 5 Sa 490/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0818.5SA490.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 305 ff BGB, 315 BGB

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zu einem betrieblichen Zielvereinbarungssystem

Tenor

1)Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 31.03.2011 - 1 Ca 2138/10 - teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 489.760,-- € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.01.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2)Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Berufung des Klägers werden zurückgewiesen.

3)Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 3/5, die Beklagte zu 2/5.

4)Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.