Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-07-26, 8 Sa 300/11

8 Sa 300/11Tribunal du travail26 juil. 2011

Regest

1. Zur Auslegung der Regelungen des sog. Höhergruppierungsgewinns in § 8 Abs. 3 TVÜ-Länder in der Fassung des Änderungs-Tarifvertrages Nr. 2 zum TVÜ-Länder vom 01.03.2009. 2. Verstößt eine tarifvertragliche Regelung wegen Fehlens eines die unterschiedliche Behandlung rechtfertigenden Sachgrundes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, führt die Anwendung der Regelung jedoch nur zu einer ungerechtfertigten Besserstellung eines kleinen Teils der normunterworfenen Arbeitnehmer, gebietet der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht, die sachwidrige Begünstigung auf alle Arbeitnehmer auszudehnen (keine Angleichung nach oben, im Anschluss an BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 713/00).

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 8 Sa 300/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-26

Aktenzeichen: 8 Sa 300/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0726.8SA300.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: § 8 TVÜ-Länder, Art. 3 Abs. 1 GG

Leitsätze

  1. Zur Auslegung der Regelungen des sog. Höhergruppierungsgewinns in § 8 Abs. 3 TVÜ-Länder in der Fassung des Änderungs-Tarifvertrages Nr. 2 zum TVÜ-Länder vom 01.03.2009.

  2. Verstößt eine tarifvertragliche Regelung wegen Fehlens eines die unterschiedliche Behandlung rechtfertigenden Sachgrundes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, führt die Anwendung der Regelung jedoch nur zu einer ungerechtfertigten Besserstellung eines kleinen Teils der normunterworfenen Arbeitnehmer, gebietet der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht, die sachwidrige Begünstigung auf alle Arbeitnehmer auszudehnen (keine Angleichung nach oben, im Anschluss an BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 713/00).

Tenor

1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.01.11 - Az. 7 Ca 5484/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.Die Revision wird zugelassen.

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