Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-07-18, 2 Ta 347/11

2 Ta 347/11Tribunal du travail18 juil. 2011

Regest

Eine Aussetzung setzt die Erheblichkeit der Frage der Tariffähigkeit der CGZP voraus. Diese Voraussetzungen sind zu verneinen, wenn die Anwendbarkeit eines anderen Tarifvertrages im Hinblick auf die Benachteiligung des Leiharbeitnehmers nicht schlüssig vorgetragen ist.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ta 347/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-07-18

Aktenzeichen: 2 Ta 347/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0718.2TA347.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: §§ 2a Abs. 1 Nr. 4, 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG

Leitsätze

Eine Aussetzung setzt die Erheblichkeit der Frage der Tariffähigkeit der CGZP voraus. Diese Voraussetzungen sind zu verneinen, wenn die Anwendbarkeit eines anderen Tarifvertrages im Hinblick auf die Benachteiligung des Leiharbeitnehmers nicht schlüssig vorgetragen ist.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Krefeld vom 24.05.2011 - 3 Ca 844/11 - wird zurückgewiesen.

Streitwert: 1.000,00 €

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