Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-07-11, 14 Sa 1812/10

14 Sa 1812/10Tribunal du travail11 juil. 2011

Regest

Nach dem Erfüllungsortprinzip des MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe richtet sich die Vergütung nach dem TV am Ort des Einsatzes, auch wenn die Vergütung dort weniger als 75 % der Vergütung der am Einstellungsort zu zahlenden Vergütung beträgt.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 1812/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-11

Aktenzeichen: 14 Sa 1812/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0711.14SA1812.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 13 MT-Wach- und Sicherheitsgewerbe

Leitsätze

Nach dem Erfüllungsortprinzip des MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe richtet sich die Vergütung nach dem TV am Ort des Einsatzes, auch wenn die Vergütung dort weniger als 75 % der Vergütung der am Einstellungsort zu zahlenden Vergütung beträgt.

Tenor

  1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Berufungskläger.

  3. Die Revision wird zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.