Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-06-10, 6 Sa 327/11

6 Sa 327/11Tribunal du travail10 juin 2011

Regest

Wird eine gegen den bisherigen Arbeitgeber erhobene Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen, so kann der Arbeitnehmer nicht anschließend gegenüber einem möglichen Betriebserwerber das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses geltend machen. Eine Kündigung kann nicht im Verhältnis zum Veräußerer wirksam, hingegen im Verhältnis zum Erwerber (relativ) unwirksam sein (entgegen LAG Düsseldorf v. 18.02.2009 - 12 Sa 1544/08 - und LAG Düsseldorf v. 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08 -). Dem Arbeitnehmer bleibt nur die Möglichkeit der Geltendmachung eines Wiedereinstellungsanspruchs, sofern dessen Voraussetzungen vorliegen.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 327/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-10

Aktenzeichen: 6 Sa 327/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0610.6SA327.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 613a BGB

Leitsätze

Wird eine gegen den bisherigen Arbeitgeber erhobene Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen, so kann der Arbeitnehmer nicht anschließend gegenüber einem möglichen Betriebserwerber das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses geltend machen. Eine Kündigung kann nicht im Verhältnis zum Veräußerer wirksam, hingegen im Verhältnis zum Erwerber (relativ) unwirksam sein (entgegen LAG Düsseldorf v. 18.02.2009 - 12 Sa 1544/08 - und LAG Düsseldorf v. 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08 -). Dem Arbeitnehmer bleibt nur die Möglichkeit der Geltendmachung eines Wiedereinstellungsanspruchs, sofern dessen Voraussetzungen vorliegen.

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 21.02.2011 - 1 Ca 2476/10 v - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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