Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-05-20, 6 Sa 222/11

6 Sa 222/11Tribunal du travail20 mai 2011

Regest

Leugnet ein Arbeitgeber zunächst, dass die zur Zahlung eines Jubiläumsgeldes erforderliche Beschäftigungsdauer erfüllt ist, und wird später das Bestehen derselben gerichtlich festgestellt, so verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn er sich anschließend darauf beruft, der Anspruch auf das Jubiläumsgeld sei wegen Nichteinhaltung tariflicher Ausschlussfristen verfallen. Es wäre ein untragbares Ergebnis, wenn ein Arbeitnehmer den Anspruch auf das Jubiläumsgeld, der ohne die Anerkennung streitiger Vorbeschäftigungszeiten zu einem späteren Zeitpunkt gegeben wäre, allein wegen seines Obsiegens im Prozess bezüglich der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gänzlich verlieren würde.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 222/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-20

Aktenzeichen: 6 Sa 222/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0520.6SA222.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 1 TVG, § 242 BGB

Leitsätze

Leugnet ein Arbeitgeber zunächst, dass die zur Zahlung eines Jubiläumsgeldes erforderliche Beschäftigungsdauer erfüllt ist, und wird später das Bestehen derselben gerichtlich festgestellt, so verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn er sich anschließend darauf beruft, der Anspruch auf das Jubiläumsgeld sei wegen Nichteinhaltung tariflicher Ausschlussfristen verfallen. Es wäre ein untragbares Ergebnis, wenn ein Arbeitnehmer den Anspruch auf das Jubiläumsgeld, der ohne die Anerkennung streitiger Vorbeschäftigungszeiten zu einem späteren Zeitpunkt gegeben wäre, allein wegen seines Obsiegens im Prozess bezüglich der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gänzlich verlieren würde.

Tenor

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 30.11.2010 - AZ: 2 Ca 2011/10 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

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