Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-05-13, 6 Sa 100/11

6 Sa 100/11Tribunal du travail13 mai 2011

Regest

Einen Strukturausgleich nach § 12 Abs. 1 S. 1 TVÜ-L erhalten auch Beschäftigte, die bei Inkrafttreten des TVÜ-L eine in der Anlage 3 aufgeführte Vergütungsgruppe des BAT im Wege des Bewährungsaufstiegs erreicht haben.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 100/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-13

Aktenzeichen: 6 Sa 100/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0513.6SA100.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 12 TVÜ-L, Anlage 3 TVÜ-L, § 1 TVG

Leitsätze

Einen Strukturausgleich nach § 12 Abs. 1 S. 1 TVÜ-L erhalten auch Beschäftigte, die bei Inkrafttreten des TVÜ-L eine in der Anlage 3 aufgeführte Vergütungsgruppe des BAT im Wege des Bewährungsaufstiegs erreicht haben.

Tenor

I.

Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 13.12.2010 - AZ: 3 Ca 1150/10 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat das beklagte Land zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

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