Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-05-10, 16 Sa 113/11

16 Sa 113/11Tribunal du travail10 mai 2011

Regest

1. Wird eine Betriebsstätte im Bereich der Stationierungsstreitkräfte zur Dienststelle bestimmt, kommt es nicht darauf an, ob sie organisatorisch selbständig ist. 2. Der Unterbringungsanspruch nach § 4 Schutz TV hat keine Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten (im Anschluss an LAG Düsseldorf v. 13.12.1994 - 3 (17) Sa 1307/94 -, entgegen LAG Rheinland-Pfalz v. 12.12.1997 - 10 Sa 613/97 -).

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 113/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-10

Aktenzeichen: 16 Sa 113/11

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0510.16SA113.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: § 626 BGB, § 4 Schutz TV, Ziffer 1 Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 Abs. 1 ZA NTS

Leitsätze

  1. Wird eine Betriebsstätte im Bereich der Stationierungsstreitkräfte zur Dienststelle bestimmt, kommt es nicht darauf an, ob sie organisatorisch selbständig ist.

  2. Der Unterbringungsanspruch nach § 4 Schutz TV hat keine Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten (im Anschluss an LAG Düsseldorf v. 13.12.1994 - 3 (17) Sa 1307/94 -, entgegen LAG Rheinland-Pfalz v. 12.12.1997 - 10 Sa 613/97 -).

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 16.12.2010 - 3 Ca 2680/10 - wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Die Revision wird zugelassen.

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