5 Sa 741/09•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-10-15, 5 Sa 741/09
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-10-15, 5 Sa 741/09
5 Sa 741/09Tribunal du travail15 oct. 2009
Regest
1) Wird in einer Dienstvereinbarung die Zahlung einer Versetzungszulage u. a. davon abhängig gemacht, dass sich die Fahrzeit nicht nur unwesentlich erhöht, so kann bei der Bewertung des Begriffs "nicht nur unwesentlich" nicht auf absolute Zeitdifferenzen ("mehr als 30 Minuten") abgestellt werden. 2) Eine Verlängerung der Fahrzeit um 38 % ist nicht unwesentlich.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 741/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-15
Aktenzeichen: 5 Sa 741/09
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:1015.5SA741.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 6 BV Pro-Dak
Leitsätze
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Wird in einer Dienstvereinbarung die Zahlung einer Versetzungszulage u. a. davon abhängig gemacht, dass sich die Fahrzeit nicht nur unwesentlich erhöht, so kann bei der Bewertung des Begriffs "nicht nur unwesentlich" nicht auf absolute Zeitdifferenzen ("mehr als 30 Minuten") abgestellt werden.
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Eine Verlängerung der Fahrzeit um 38 % ist nicht unwesentlich.
Tenor
1.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.05.2009 - 11 Ca 7064/08 - abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 766,95 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.11.2008 zu zahlen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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