Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-04-30, 11 Sa 1504/08

11 Sa 1504/08Tribunal du travail30 avr. 2009

Regest

Ist in der für ein Kalenderjahr von den Parteien getroffenen Zielvereinbarung deren Nachwirkung für den Fall des Nichtzustandeskommens einer Folgevereinbarung vorgesehen, ist jeglicher Entlastungsnachweis des Arbeitgebers, er habe den Nichtabschluss einer neuen Zielvereinbarung nicht zu vertreten, entbehrlich.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 1504/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-30

Aktenzeichen: 11 Sa 1504/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0430.11SA1504.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: BGB §§ 280 Abs. 1 und Abs. 3, 283 Satz 1

Leitsätze

Ist in der für ein Kalenderjahr von den Parteien getroffenen Zielvereinbarung deren Nachwirkung für den Fall des Nichtzustandeskommens einer Folgevereinbarung vorgesehen, ist jeglicher Entlastungsnachweis des Arbeitgebers, er habe den Nichtabschluss einer neuen Zielvereinbarung nicht zu vertreten, entbehrlich.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.09.2008 - 4 Ca 7771/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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