Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-04-01, 4 TaBV 83/08

4 TaBV 83/08Tribunal du travail1 avr. 2009

Regest

Keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung betreffend der Einführung einer Kleiderordnung in den einzelnen Warenhäusern eines Einzelhandelsunternehmens.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 TaBV 83/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-04-01

Aktenzeichen: 4 TaBV 83/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0401.4TABV83.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 50 I BetrVG

Leitsätze

Keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung betreffend der Einführung einer Kleiderordnung in den einzelnen Warenhäusern eines Einzelhandelsunternehmens.

Tenor

Der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 15.02.2008 wird abgeändert:

Es wird festgestellt, dass die Gesamtbetriebsvereinbarung Teamdress vom 01.02.2007 sowie die Ergänzungsvereinbarung zu Ziffer 2.5 der Gesamtbetriebsvereinbarung betreffend der Einführung von Teamdress im Sportbereich vom 24.05.2007 unwirksam sind.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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