Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-10-29, 7 Sa 1061/07

7 Sa 1061/07Tribunal du travail29 oct. 2008

Regest

Schließt ein Arbeitnehmer mit dem Erwerber eines Betriebes einen Aufhebungsvertrag in Kenntnis des Umstandes, dass sein Widerspruchsrecht gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses noch besteht und ist dem Veräußerer der Abschluss des Aufhebungsvertrages bekannt, so kann das Widerspruchsrecht unter Berücksichtigung der Gesamtumstände verwirkt sein.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Sa 1061/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-29

Aktenzeichen: 7 Sa 1061/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1029.7SA1061.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 613 a BGB

Leitsätze

Schließt ein Arbeitnehmer mit dem Erwerber eines Betriebes einen Aufhebungsvertrag in Kenntnis des Umstandes, dass sein Widerspruchsrecht gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses noch besteht und ist dem Veräußerer der Abschluss des Aufhebungsvertrages bekannt, so kann das Widerspruchsrecht unter Berücksichtigung der Gesamtumstände verwirkt sein.

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 19.04.2007 - 1 Ca 1432/06 lev - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

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