Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-10-10, 9 Sa 572/08

9 Sa 572/08Tribunal du travail10 oct. 2008

Regest

Ist die/der Beschäftigte nach dem Bescheid eines Rentenversicherungsträgers teilweise erwerbsgemindert, wird eine Rente jedoch wegen der Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens nicht gezahlt, endet das Arbeitsverhältnis nicht nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenbescheid zugestellt wird.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 572/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-10

Aktenzeichen: 9 Sa 572/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1010.9SA572.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 33 TVöD

Leitsätze

Ist die/der Beschäftigte nach dem Bescheid eines Rentenversicherungsträgers teilweise erwerbsgemindert, wird eine Rente jedoch wegen der Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens nicht gezahlt, endet das Arbeitsverhältnis nicht nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenbescheid zugestellt wird.

Tenor

Die Anträge zu 2) bis 4) werden abgewiesen.

Die erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufge-

hoben.

Die Revision wird für die Beklagte wegen der Kostenentscheidung

zugelassen. Im Übrigen wird die Revision nicht zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.