2 TaBV 2/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-06-04, 2 TaBV 2/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-06-04, 2 TaBV 2/08
2 TaBV 2/08Tribunal du travail4 juin 2008
Regest
1. Nachwirkende Betriebsvereinbarungen in mitbestimmten Angelegenheiten (hier: § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) gelten auch für neu eingestellte Arbeitnehmer. Bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung ist der Arbeitgeber daher auch bei diesem Mitarbeitern an das in der nachwirkenden Betriebsvereinbarung in Bezug genommene Vergütungssystem gebunden. 2. Tritt eine Betriebsvereinbarung, die dynamisch auf einen Tarifvertrag verweist, in das Stadium der Nachwirkung nach § 77 Abs. 6 BetrVG ein, so endet die Dynamik. Aus der dynamischen wird eine statische Verweisung auf den Tarifvertrag in der Fassung, die er bei Ablauf der verweisenden Betriebsvereinbarung hat (im Anschluss an BAG 29.01.2008 - 3 AZR 426/06 - NZA 2008, 541 ff).
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 TaBV 2/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-04
Aktenzeichen: 2 TaBV 2/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0604.2TABV2.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 99 Abs. 4, 77 Abs. 6, 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
Leitsätze
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Nachwirkende Betriebsvereinbarungen in mitbestimmten Angelegenheiten (hier: § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) gelten auch für neu eingestellte Arbeitnehmer. Bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung ist der Arbeitgeber daher auch bei diesem Mitarbeitern an das in der nachwirkenden Betriebsvereinbarung in Bezug genommene Vergütungssystem gebunden.
-
Tritt eine Betriebsvereinbarung, die dynamisch auf einen Tarifvertrag verweist, in das Stadium der Nachwirkung nach § 77 Abs. 6 BetrVG ein, so endet die Dynamik. Aus der dynamischen wird eine statische Verweisung auf den Tarifvertrag in der Fassung, die er bei Ablauf der verweisenden Betriebsvereinbarung hat (im Anschluss an BAG 29.01.2008
- 3 AZR 426/06 - NZA 2008, 541 ff).
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss
des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 29.06.2007 - 3 BV 11/07 -
wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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