5 Sa 125/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-05-15, 5 Sa 125/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-05-15, 5 Sa 125/08
5 Sa 125/08Tribunal du travail15 mai 2008
Regest
1) Wird in einer Tarifbestimmung festgelegt, dass einem Altersteilzeitverlangen im Blockmodell unter bestimmten Voraussetzungen entsprochen werden soll, ist die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers eingeschränkt. Die Ablehnung ist nur noch mit gewichtigen sachlichen Gründen möglich. 2) Allein der Hinweis auf die derzeitige Haushaltssituation des Landes Nordrhein-Westfalen rechtfertigt keine Ablehnungsgründe, die sich auf den Beginn der Freistellungsphase am 01.02.2013 beziehen.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 125/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-15
Aktenzeichen: 5 Sa 125/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0515.5SA125.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: TV Altersteilzeit (BAT) SR zu BAT
Leitsätze
-
Wird in einer Tarifbestimmung festgelegt, dass einem Altersteilzeitverlangen im Blockmodell unter bestimmten Voraussetzungen entsprochen werden soll, ist die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers eingeschränkt. Die Ablehnung ist nur noch mit gewichtigen sachlichen Gründen möglich.
-
Allein der Hinweis auf die derzeitige Haushaltssituation des Landes Nordrhein-Westfalen rechtfertigt keine Ablehnungsgründe, die sich auf den Beginn der Freistellungsphase am 01.02.2013 beziehen.
Tenor
- Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des
Arbeitsgerichts Wesel vom 06.12.2007 – 2 Ca 1406/07 –
wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
- Die Revision wird für das beklagte Land zugelassen.
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