6 Sa 75/08•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-03-18, 6 Sa 75/08
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-03-18, 6 Sa 75/08
6 Sa 75/08Tribunal du travail18 mars 2008
Regest
1. Der ab 01.11.2006 geltende TV-L sieht die Zahlung eines Ortszuschlages nicht mehr vor. 2. Das Vergleichsentgelt gem. § 5 TVÜ-Länder wird ohne Verheiratetenzuschlag bemessen, wenn die Ehefrau nunmehr Anspruch auf entsprechende Zahlung hat ("Gegenkonkurrenzklausel"). 3. Die Stichtagsregelung ist zulässig, auch wenn sich nachträglich die Familienverhältnisse (Ausscheiden der Ehefrau aus ihrem Arbeitsverhältnis) ändern; es liegt keine Tariflücke vor.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 75/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-18
Aktenzeichen: 6 Sa 75/08
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0318.6SA75.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT, § 5 TVÜ-Länder; AVR-Caritas Anlage 1 Abschnitt V Abs. h
Leitsätze
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Der ab 01.11.2006 geltende TV-L sieht die Zahlung eines Ortszuschlages nicht mehr vor.
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Das Vergleichsentgelt gem. § 5 TVÜ-Länder wird ohne Verheiratetenzuschlag bemessen, wenn die Ehefrau nunmehr Anspruch auf entsprechende Zahlung hat ("Gegenkonkurrenzklausel").
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Die Stichtagsregelung ist zulässig, auch wenn sich nachträglich die Familienverhältnisse (Ausscheiden der Ehefrau aus ihrem Arbeitsverhältnis) ändern; es liegt keine Tariflücke vor.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.11.2007 - 3 Ca 2668/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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