17 Sa 856/07•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-03-10, 17 Sa 856/07
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-03-10, 17 Sa 856/07
17 Sa 856/07Tribunal du travail10 mars 2008
Regest
Die Eingliederung in die Betriebsorganisation und die Erteilung von arbeitsrechtlichen Weisungen stellen die wesentlichen Abgrenzungskriterien zwischen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und Dienstvertrag dar. Eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber auf der Grundlage eines Dienst-/Werkvertrages im Betrieb eines anderen Unternehmens eingesetzt wird und es dabei nur gelegentlich zu arbeitsrechtlichen Weisungen des Dienstberechtigten/Werkbestellers kommt.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 856/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-10
Aktenzeichen: 17 Sa 856/07
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0310.17SA856.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: §§ 9 Nr. 1, 10 Abs. 1 S. 1 AÜG, 611 Abs. 1, 631 BGB
Leitsätze
Die Eingliederung in die Betriebsorganisation und die Erteilung von arbeitsrechtlichen Weisungen stellen die wesentlichen Abgrenzungskriterien zwischen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und Dienstvertrag dar.
Eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber auf der Grundlage eines Dienst-/Werkvertrages im Betrieb eines anderen Unternehmens eingesetzt wird und es dabei nur gelegentlich zu arbeitsrechtlichen Weisungen des Dienstberechtigten/Werkbestellers kommt.
Tenor
-
Das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.11.2006 – AZ: 5 Ca 2358/06 – wird abgeändert und die Klage abgewiesen.
-
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
-
Die Revision wird nicht zugelassen.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.