Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-12-28, 6 Ta 622/06

6 Ta 622/06Tribunal du travail28 déc. 2006

Regest

Das Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens im Termin kann nur gegen die juristische Person als Partei verhängt werden und nicht gegen den gesetzlichen Vertreter (hier: Geschäftsführer einer GmbH).

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Ta 622/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-12-28

Aktenzeichen: 6 Ta 622/06

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:1228.6TA622.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: §§ 51 Abs. 1 ArbGG; 141 Abs. 3 ZPO

Leitsätze

Das Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens im Termin kann nur gegen die juristische Person als Partei verhängt werden und nicht gegen den gesetzlichen Vertreter (hier: Geschäftsführer einer GmbH).

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Geschäftsführers der Beklagten wird der Ordnungsgeldbeschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 27.11.2006 aufgehoben.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Streitwert: 400,00 €.

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