12 Sa 1331/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-03-08, 12 Sa 1331/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-03-08, 12 Sa 1331/05
12 Sa 1331/05Tribunal du travail8 mars 2006
Regest
1. § 4 des Manteltarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen lässt nicht die Kürzung der Jahresleistung für Zeiten der Streikteilnahme zu. 2. Ebensowenig führen Streikzeiten zur Verringerung des Urlaubsgeldes nach § 10 MTV.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1331/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-08
Aktenzeichen: 12 Sa 1331/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0308.12SA1331.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 400, 611 BGB, § 1 TVG, § 850 e ZPO, § 4, § 10 MTV-Tageszeitungen
Leitsätze
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§ 4 des Manteltarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen lässt nicht die Kürzung der Jahresleistung für Zeiten der Streikteilnahme zu.
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Ebensowenig führen Streikzeiten zur Verringerung des Urlaubsgeldes nach § 10 MTV.
Tenor
Das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.09.2005 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2. Euro 662,73 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2004 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits zwischen dem Kläger zu 2. und der Beklagten werden der Beklagten auferlegt. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat der Kläger zu 1. zu tragen.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen; im übrigen wird die Revision nicht zugelassen.
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