Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-03-02, 5 Sa 1634/05

5 Sa 1634/05Tribunal du travail2 mars 2006

Regest

1) Steuernachzahlungen, die eine Arbeitnehmerin deshalb leisten muss, weil sich der Arbeitgeber in Zahlungsverzug befand und Vergütungszahlungen rechtswidrig und schuldhaft verspätet vorgenommen hat, sind vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes zu erstatten. 2) Wird die Arbeitnehmerin mit ihrem Mann gemeinschaftlich veranlagt, kann ein Steuerschaden bei ihr nur anteilig (hier: zur Hälfte) entstehen.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 1634/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-02

Aktenzeichen: 5 Sa 1634/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0302.5SA1634.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 284, 286, 426 BGB a. F.

Leitsätze

  1. Steuernachzahlungen, die eine Arbeitnehmerin deshalb leisten muss, weil sich der Arbeitgeber in Zahlungsverzug befand und Vergütungszahlungen rechtswidrig und schuldhaft verspätet vorgenommen hat, sind vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes zu erstatten.

  2. Wird die Arbeitnehmerin mit ihrem Mann gemeinschaftlich veranlagt, kann ein Steuerschaden bei ihr nur anteilig (hier: zur Hälfte) entstehen.

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 10.11.2005 - 11 Ca 2890/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  2. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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