4 Sa 1568/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-03-01, 4 Sa 1568/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-03-01, 4 Sa 1568/05
4 Sa 1568/05Tribunal du travail1 mars 2006
Regest
Eine Vertragsstrafenregelung in einem Lizenspielervertrag, wonach bei Verstößen des Spielers gegen Vertragspflichten als Vertragsstrafe ein Verweis, ein Ausschluss von Clubveranstaltungen sowie Geldbußen bis zur Höhe von einem Monatsgehalt - auch nebeneinander - festgesetzt werden können, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und stellt darüber hinaus eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 1568/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-01
Aktenzeichen: 4 Sa 1568/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0301.4SA1568.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 318 IV, 307 I 2, § 307 I 1 BGB
Leitsätze
Eine Vertragsstrafenregelung in einem Lizenspielervertrag, wonach bei Verstößen des Spielers gegen Vertragspflichten als Vertragsstrafe ein Verweis, ein Ausschluss von Clubveranstaltungen sowie Geldbußen bis zur Höhe von einem Monatsgehalt - auch nebeneinander - festgesetzt werden können, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und stellt darüber hinaus eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 20.10.2005 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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