Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-03-01, 4 Sa 1568/05

4 Sa 1568/05Tribunal du travail1 mars 2006

Regest

Eine Vertragsstrafenregelung in einem Lizenspielervertrag, wonach bei Verstößen des Spielers gegen Vertragspflichten als Vertragsstrafe ein Verweis, ein Ausschluss von Clubveranstaltungen sowie Geldbußen bis zur Höhe von einem Monatsgehalt - auch nebeneinander - festgesetzt werden können, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und stellt darüber hinaus eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 4 Sa 1568/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-01

Aktenzeichen: 4 Sa 1568/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0301.4SA1568.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: §§ 318 IV, 307 I 2, § 307 I 1 BGB

Leitsätze

Eine Vertragsstrafenregelung in einem Lizenspielervertrag, wonach bei Verstößen des Spielers gegen Vertragspflichten als Vertragsstrafe ein Verweis, ein Ausschluss von Clubveranstaltungen sowie Geldbußen bis zur Höhe von einem Monatsgehalt - auch nebeneinander - festgesetzt werden können, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und stellt darüber hinaus eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 20.10.2005 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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