5 Sa 1365/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-02-09, 5 Sa 1365/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-02-09, 5 Sa 1365/05
5 Sa 1365/05Tribunal du travail9 févr. 2006
Regest
Ein Anspruch auf einen geänderten Arbeitsvertrag mit verlängerter Arbeitszeit nach § 3 Abs. 7 MTV besteht schon dann, wenn der Arbeitnehmer im Durchschnitt der letzten 17 Wochen über 20 % der einzelvertraglich vereinbarten Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Es kommt nicht darauf an, dass diese Mehrarbeit in jeder der 17 Wochen geleistet wurde.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 1365/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-09
Aktenzeichen: 5 Sa 1365/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0209.5SA1365.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 3 MTV für den Einzelhandel in NRW
Leitsätze
Ein Anspruch auf einen geänderten Arbeitsvertrag mit verlängerter Arbeitszeit nach § 3 Abs. 7 MTV besteht schon dann, wenn der Arbeitnehmer im Durchschnitt der letzten 17 Wochen über 20 % der einzelvertraglich vereinbarten Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Es kommt nicht darauf an, dass diese Mehrarbeit in jeder der 17 Wochen geleistet wurde.
Tenor
- Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 21.09.2005 5 Ca 1760/05 abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot der Klägerin auf Abschluss eines Änderungsvertrages mit einer wöchentlichen Arbeitszeit vom 25,5 Stunden anzunehmen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.