Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-02-02, 11 (7) Sa 687/05

11 (7) Sa 687/05Tribunal du travail2 févr. 2006

Regest

Art und Umfang des Eingriffs in Versorgungsanwartschaften, die sich aus einer in einer Betriebsvereinbarung enthaltenen Rentenzusage mit monatlicher Rentenleistung ergeben, durch eine mittels Betriebsvereinbarung erfolgte Umstellung auf Kapitalleistungen sind ausschließlich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Vertrauensschutz zu messen mit der Folge, dass die konkrete Änderung der Versorgungsordnung eine angemessene Reaktion auf einen bestimmten sachlichen Grund darstellen muss (im Anschluss an BAG 21.11.2000 - 3 AZR 91/00 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 26).

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 (7) Sa 687/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-02

Aktenzeichen: 11 (7) Sa 687/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0202.11.7SA687.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: BetrAVG § 1 Ablösung

Leitsätze

Art und Umfang des Eingriffs in Versorgungsanwartschaften, die sich aus einer in einer Betriebsvereinbarung enthaltenen Rentenzusage mit monatlicher Rentenleistung ergeben, durch eine mittels Betriebsvereinbarung erfolgte Umstellung auf Kapitalleistungen sind ausschließlich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Vertrauensschutz zu messen mit der Folge, dass die konkrete Änderung der Versorgungsordnung eine angemessene Reaktion auf einen bestimmten sachlichen Grund darstellen muss (im Anschluss an BAG 21.11.2000 - 3 AZR 91/00 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 26).

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 15.04.2005 5 Ca 4228/04 insoweit abgeändert, als die Klage insgesamt abgewiesen wird.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

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