9 Sa 1222/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-01-13, 9 Sa 1222/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-01-13, 9 Sa 1222/05
9 Sa 1222/05Tribunal du travail13 janv. 2006
Regest
Wer die Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG verlangt, ist an seinen Antrag bis zum Ablauf der dem Arbeitgeber nach § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG eingeräumten Überlegungsfrist gebunden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die nach § 8 Abs. 3 S. 1 TzBfG vorgeschriebene Erörterung der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit mit dem Arbeitnehmer unterlässt.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 1222/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-13
Aktenzeichen: 9 Sa 1222/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0113.9SA1222.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 8 TzBfG
Leitsätze
Wer die Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG verlangt, ist an seinen Antrag bis zum Ablauf der dem Arbeitgeber nach § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG eingeräumten Überlegungsfrist gebunden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die nach § 8 Abs. 3 S. 1 TzBfG vorgeschriebene Erörterung der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit mit dem Arbeitnehmer unterlässt.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 04.08.2005 1 Ca 641/05 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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