12 Sa 484/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-07-29, 12 Sa 484/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-07-29, 12 Sa 484/05
12 Sa 484/05Tribunal du travail29 juil. 2005
Regest
1. Macht der (Leih-)Arbeitnehmer im Wege der subjektiven Klagehäufung sowohl gegenüber dem Vertragsarbeitgeber als auch gegenüber dem (vermeintlichen) Fiktionsarbeitgeber das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses geltend, bedarf es der Bestimmung des prozessualen Rangverhältnisses [Anschluss an BAG, Urteil vom 24.06.2004, 2 AZR 215/03, AP Nr. 278 zu § 613 a BGB]. 2. Ergibt sich aus der vom Arbeitnehmer ausdrücklich getroffenen oder der Klagebegründung zu entnehmenden Festlegung die Prüfungsreihenfolge, ist es unzulässig, durch Teilurteil über die Klage gegen jenen Beklagten zu befinden, der vom Arbeitnehmer in zweiter Linie als Arbeitgeber in Anspruch genommen wird.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 484/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-29
Aktenzeichen: 12 Sa 484/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0729.12SA484.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 9, § 10 AÜG, § 613 a BGB, § 61, § 260, § 301, § 524 ZPO
Leitsätze
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Macht der (Leih-)Arbeitnehmer im Wege der subjektiven Klagehäufung sowohl gegenüber dem Vertragsarbeitgeber als auch gegenüber dem (vermeintlichen) Fiktionsarbeitgeber das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses geltend, bedarf es der Bestimmung des prozessualen Rangverhältnisses [Anschluss an BAG, Urteil vom 24.06.2004, 2 AZR 215/03, AP Nr. 278 zu § 613 a BGB].
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Ergibt sich aus der vom Arbeitnehmer ausdrücklich getroffenen oder der Klagebegründung zu entnehmenden Festlegung die Prüfungsreihenfolge, ist es unzulässig, durch Teilurteil über die Klage gegen jenen Beklagten zu befinden, der vom Arbeitnehmer in zweiter Linie als Arbeitgeber in Anspruch genommen wird.
Tenor
Die Kosten des Berufungsrechtszugs tragen der Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu 1) zu 1/4
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