5 Sa 625/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-06-30, 5 Sa 625/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-06-30, 5 Sa 625/05
5 Sa 625/05Tribunal du travail30 juin 2005
Regest
Bei der Berechnung der Heimarbeitsvergütung in der Kündigungsfrist dürfen tatsächlich gezahlte Urlaubs- und Feiertagsentgelte mindernd berücksichtigt werden; in diesem Falle müssen sie aber auch in die Berechnung des im Referenzzeitraum gezahlten Gesamtbetrages nach § 29 Abs. 7 HAG einfließen.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 625/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-30
Aktenzeichen: 5 Sa 625/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0630.5SA625.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 29 Abs. 7 HAG
Leitsätze
Bei der Berechnung der Heimarbeitsvergütung in der Kündigungsfrist dürfen tatsächlich gezahlte Urlaubs- und Feiertagsentgelte mindernd berücksichtigt werden; in diesem Falle müssen sie aber auch in die Berechnung des im Referenzzeitraum gezahlten Gesamtbetrages nach § 29 Abs. 7 HAG einfließen.
Tenor
- Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 09.03.2005 - 3 Ca 456/04 - teilweise abgeändert und wie folgt neu formuliert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.750,36 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.03.2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 85/100 und die Beklagte zu 15/100.
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Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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