Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-06-17, 9 Sa 424/05

9 Sa 424/05Tribunal du travail17 juin 2005

Regest

Es besteht kein Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen nach §2 Nr. 6 Absatz 2 TV 13. ME, wenn die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis fortsetzen, nachdem der Arbeitnehmer die Altersgrenze erreicht hat, und der Arbeitnehmer erst in einem nachfolgenden Kalenderjahr aus Altersgründen aus dem Beruf ausscheidet.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 424/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-17

Aktenzeichen: 9 Sa 424/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0617.9SA424.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: Tarifvertrag über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens (TV 13. ME)

Leitsätze

Es besteht kein Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen nach §2 Nr. 6 Absatz 2 TV 13. ME, wenn die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis fortsetzen, nachdem der Arbeitnehmer die Altersgrenze erreicht hat, und der Arbeitnehmer erst in einem nachfolgenden Kalenderjahr aus Altersgründen aus dem Beruf ausscheidet.

Tenor

Das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 09.02.2005

  • 6 Ca 5299/04 - wird abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

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