Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-10-07, 5 Sa 1067/04

5 Sa 1067/04Tribunal du travail7 oct. 2004

Regest

1. Hat der Arbeitgeber ein Organisationskonzept entworfen, das die Durchführung von Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen davon abhängig macht, dass die Trainer bestimmte Qualifikationskriterien erfüllen, ist er nicht verpflichtet, dieses - tatsächlich auch umgesetzte - Konzept zu ändern, um die Weiterbeschäftigung eines personenbedingt gekündigten Arbeitnehmers auf einem Arbeitsplatz als Trainer zu ermöglichen. 2. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer schwer behinderter Mensch i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 1067/04 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-07

Aktenzeichen: 5 Sa 1067/04

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:1007.5SA1067.04.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 1, 2 KSchG, ArbG 14 EE, §§ 2, 81 SGB IX

Leitsätze

  1. Hat der Arbeitgeber ein Organisationskonzept entworfen, das die Durchführung von Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen davon abhängig macht, dass die Trainer bestimmte Qualifikationskriterien erfüllen, ist er nicht verpflichtet, dieses - tatsächlich auch umgesetzte - Konzept zu ändern, um die Weiterbeschäftigung eines personenbedingt gekündigten Arbeitnehmers auf einem Arbeitsplatz als Trainer zu ermöglichen.

  2. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer schwer behinderter Mensch i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des

Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.04.2004 - 9 Ca 9937/04 -

wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  1. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

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