5 Sa 1067/04•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-10-07, 5 Sa 1067/04
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-10-07, 5 Sa 1067/04
5 Sa 1067/04Tribunal du travail7 oct. 2004
Regest
1. Hat der Arbeitgeber ein Organisationskonzept entworfen, das die Durchführung von Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen davon abhängig macht, dass die Trainer bestimmte Qualifikationskriterien erfüllen, ist er nicht verpflichtet, dieses - tatsächlich auch umgesetzte - Konzept zu ändern, um die Weiterbeschäftigung eines personenbedingt gekündigten Arbeitnehmers auf einem Arbeitsplatz als Trainer zu ermöglichen. 2. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer schwer behinderter Mensch i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 1067/04 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-07
Aktenzeichen: 5 Sa 1067/04
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:1007.5SA1067.04.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 1, 2 KSchG, ArbG 14 EE, §§ 2, 81 SGB IX
Leitsätze
-
Hat der Arbeitgeber ein Organisationskonzept entworfen, das die Durchführung von Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen davon abhängig macht, dass die Trainer bestimmte Qualifikationskriterien erfüllen, ist er nicht verpflichtet, dieses - tatsächlich auch umgesetzte - Konzept zu ändern, um die Weiterbeschäftigung eines personenbedingt gekündigten Arbeitnehmers auf einem Arbeitsplatz als Trainer zu ermöglichen.
-
Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer schwer behinderter Mensch i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist.
Tenor
- Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des
Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.04.2004 - 9 Ca 9937/04 -
wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
- Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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