Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-04-14, 12 Sa 177/04

12 Sa 177/04Tribunal du travail14 avr. 2004

Regest

Wird der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung von einer tariflichen Ausschlussfrist erfasst, steht dem Anspruchsverfall nicht der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen, wenn das Unterlassen des Arbeitnehmers, die offenbare Überzahlung dem Arbeitgeber mitzuteilen, dem Arbeitgeber es weder erschwert noch unmöglich gemacht hat, selbst die Überzahlung zu erkennen und den Rückzahlungsanspruch fristgerecht geltend zu machen.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 177/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-14

Aktenzeichen: 12 Sa 177/04

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0414.12SA177.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 242, § 812 BGB, § 4 TVG, § 70 BAG

Leitsätze

Wird der Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung von einer tariflichen Ausschlussfrist erfasst, steht dem Anspruchsverfall nicht der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen, wenn das Unterlassen des Arbeitnehmers, die offenbare Überzahlung dem Arbeitgeber mitzuteilen, dem Arbeitgeber es weder erschwert noch unmöglich gemacht hat, selbst die Überzahlung zu erkennen und den Rückzahlungsanspruch fristgerecht geltend zu machen.

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 11.12.2003 wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat das Land zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

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