12 Sa 1484/03•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-03-10, 12 Sa 1484/03
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-03-10, 12 Sa 1484/03
12 Sa 1484/03Tribunal du travail10 mars 2004
Regest
Hat eine angestellte Lehrkraft nach § 4 VO zu § 5 SchFG NW "Vorgriffsstunden" geleistet und scheidet sie vor der ab dem Schuljahr 2008/09 vorgesehenen Gewährung der entsprechenden "Ermäßigungsstunden" aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen aus dem Dienst aus, steht ihr Vergütung für die "Vorgriffsstunden" zu.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1484/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-10
Aktenzeichen: 12 Sa 1484/03
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0310.12SA1484.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 611, § 612, § 315 BGB, Art. 3 GG, § 4 VO zu § 5 SchFG NW
Leitsätze
Hat eine angestellte Lehrkraft nach § 4 VO zu § 5 SchFG NW "Vorgriffsstunden" geleistet und scheidet sie vor der ab dem Schuljahr 2008/09 vorgesehenen Gewährung der entsprechenden "Ermäßigungsstunden" aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen aus dem Dienst aus, steht ihr Vergütung für die "Vorgriffsstunden" zu.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 27.08.2003 teilweise abgeändert und das beklagte Land verurteilt, an die Klägerin Euro 1.743,44 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.08.2003 zu zahlen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 7/10 und das beklagte Land zu 3/10, die Kosten zweiter Instanz die Klägerin zu 3/10 und das Land zu 7/10.
Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Vous vous demandez comment ce texte s’applique à votre situation ?
Consultation gratuite, sans engagement
Décrivez votre situation. Notre équipe vous recontactera par e-mail pour votre consultation.
Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.