6 (8) Sa 1723/03•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-02-10, 6 (8) Sa 1723/03
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2004-02-10, 6 (8) Sa 1723/03
6 (8) Sa 1723/03Tribunal du travail10 févr. 2004
Regest
Die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers, Kundenaufträge (im Baubereich) verstärkt unter Einsatz von Subunternehmern durchzuführen, stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG zur Rechtfertigung von Kündigungen gegenüber eigenen Arbeitnehmern dar, soweit die bisherigen Tätigkeiten bei unveränderten betrieblichen Organisationsstrukturen nur von den billigeren Arbeitskräften eines Subunternehmers durchgeführt werden sollen.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 (8) Sa 1723/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-10
Aktenzeichen: 6 (8) Sa 1723/03
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2004:0210.6.8SA1723.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 1 Abs. 2 KSchG
Leitsätze
Die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers, Kundenaufträge (im Baubereich) verstärkt unter Einsatz von Subunternehmern durchzuführen, stellt kein dringendes betriebliches Erfordernis i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG zur Rechtfertigung von Kündigungen gegenüber eigenen Arbeitnehmern dar, soweit die bisherigen Tätigkeiten bei unveränderten betrieblichen Organisationsstrukturen nur von den billigeren Arbeitskräften eines Subunternehmers durchgeführt werden sollen.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 07.10.2003 - 6 Ca 5803/03 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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