Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2003-05-07, 12 Sa 1437/02

12 Sa 1437/02Tribunal du travail7 mai 2003

Regest

1. Weil maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung der Kündigungszeitpunkt ist, ist es zwar im Grundsatz unerheblich, ob die Umsetzung des unternehmerischen Konzeptes gelingt oder misslingt. Jedoch lässt sich, wenn die Umsetzung plangemäß verläuft, an der nachfolgend eingetretenen betrieblichen Lage verifizieren, ob das Konzept von einer betriebswirtschaftlich vernünftigen Prognose getragen und realisierbar gewesen ist (vgl. BAG AP Nr. 182, 217 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). 2. Zur Festlegung des Anforderungsprofils für einen anderen bzw. neuen Arbeitsplatz

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1437/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-07

Aktenzeichen: 12 Sa 1437/02

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2003:0507.12SA1437.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 1 KSchG

Leitsätze

  1. Weil maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung der Kündigungszeitpunkt ist, ist es zwar im Grundsatz unerheblich, ob die Umsetzung des unternehmerischen Konzeptes gelingt oder misslingt. Jedoch lässt sich, wenn die Umsetzung plangemäß verläuft, an der nachfolgend eingetretenen betrieblichen Lage verifizieren, ob das Konzept von einer betriebswirtschaftlich vernünftigen Prognose getragen und realisierbar gewesen ist (vgl. BAG AP Nr. 182, 217 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  2. Zur Festlegung des Anforderungsprofils für einen anderen bzw. neuen Arbeitsplatz

Tenor

Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.08.2002 wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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