Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-01-25, 18 (16) Sa 1473/01

18 (16) Sa 1473/01Tribunal du travail25 janv. 2002

Regest

1.Lehrkräfte, die zur Erziehungsurlaubsvertretung befristet beschäftigt werden, haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Lehrkräften, die im sog. Vertretungspool beschäftigt werden. 2.Die Einstellungszusage, die das beklagte Land den Vertretungspoollehrkräften gegeben hat, ist nicht mit Art. 33 Abs.2 GG zu vereinbaren.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 18 (16) Sa 1473/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-01-25

Aktenzeichen: 18 (16) Sa 1473/01

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0125.18.16SA1473.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: Art. 3, 33 Abs. 2 GG

Leitsätze

1.Lehrkräfte, die zur Erziehungsurlaubsvertretung befristet beschäftigt werden, haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Lehrkräften, die im sog. Vertretungspool beschäftigt werden.

2.Die Einstellungszusage, die das beklagte Land den Vertretungspoollehrkräften gegeben hat, ist nicht mit Art. 33 Abs.2 GG zu vereinbaren.

Tenor

1.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 12.09.2001 - 4 Ca 1548/01 - wird zurückgewiesen.

2.Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

3.Die Revision wird zugelassen.

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