5 Sa 1448/01•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-01-14, 5 Sa 1448/01
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-01-14, 5 Sa 1448/01
5 Sa 1448/01Tribunal du travail14 janv. 2002
Regest
1) Macht ein Arbeitnehmer erst nach circa 14 Jahren geltend, dass zwischen ihm und seinem Arbeitgeber Kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründet worden ist, so kann dieser Anspruch gemäß § 242 BGB verwirkt sein. 2) Das die Verwirkung begründende Umstandsmoment ist jedenfalls dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsvertragsergänzungen ein späteres Eintrittsdatum akzeptiert hat.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 1448/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-14
Aktenzeichen: 5 Sa 1448/01
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0114.5SA1448.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 9 Ziff. 1, 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, 242 BGB
Leitsätze
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Macht ein Arbeitnehmer erst nach circa 14 Jahren geltend, dass zwischen ihm und seinem Arbeitgeber Kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründet worden ist, so kann dieser Anspruch gemäß § 242 BGB verwirkt sein.
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Das die Verwirkung begründende Umstandsmoment ist jedenfalls dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsvertragsergänzungen ein späteres Eintrittsdatum akzeptiert hat.
Tenor
- Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des
Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 16.08.2001
- 1 Ca 542/01 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
-
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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