Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-11-28, 12 TaBV 49/01

12 TaBV 49/01Tribunal du travail28 nov. 2001

Regest

Eine Betriebsvereinbarung begründet nicht deshalb, weil sie sich über die Verteilung eines jährlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Gehaltserhöhungsbudgets verhält, die Verpflichtung des Arbeitgebers, nach § 315 BGB ein solches Gehaltserhöungsbudget festzulegen.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 49/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2001-11-28

Aktenzeichen: 12 TaBV 49/01

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:1128.12TABV49.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 77, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 317 BGB

Leitsätze

Eine Betriebsvereinbarung begründet nicht deshalb, weil sie sich über die Verteilung eines jährlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Gehaltserhöhungsbudgets verhält, die Verpflichtung des Arbeitgebers, nach § 315 BGB ein solches Gehaltserhöungsbudget festzulegen.

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen des Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 31.05.2001 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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