5 Sa 732/01•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-08-09, 5 Sa 732/01
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-08-09, 5 Sa 732/01
5 Sa 732/01Tribunal du travail9 août 2001
Regest
1) Regelt der die Nachwirkung eines Tarifvertrages beendende neue Tarifvertrag einen bestimmten Komplex (hier: Urlaubsgeld und Jahressondervergütung) insgesamt neu, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Regelungen im alten Tarifvertrag nicht weitergelten sollen. 2) Ansprüche der Arbeitnehmer aus dem alten Tarifvertrag bestehen nur noch für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des ablösenden Tarifvertrages.
Texte intégral
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 732/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-08-09
Aktenzeichen: 5 Sa 732/01
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:0809.5SA732.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 4 Abs. 5 TVG, §§ 14, 15 RTV Gebäudereiniger-Handwerk
Leitsätze
-
Regelt der die Nachwirkung eines Tarifvertrages beendende neue Tarifvertrag einen bestimmten Komplex (hier: Urlaubsgeld und Jahressondervergütung) insgesamt neu, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Regelungen im alten Tarifvertrag nicht weitergelten sollen.
-
Ansprüche der Arbeitnehmer aus dem alten Tarifvertrag bestehen nur noch für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des ablösenden Tarifvertrages.
Tenor
- Die Berufung des Klägers wie auch die Berufung der
Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld
vom 25.04.2001 - 2 Ca 302/01 - werden zurückgewiesen.
- Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegenein-
ander aufgehoben.
- Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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