Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-04-18, 12 Sa 1761/00

12 Sa 1761/00Tribunal du travail18 avr. 2001

Regest

1. Kann denn ein Geschäftsführer Arbeitnehmer sein? 2. Darf er es denn wieder sein, wenn er es einmal war und man den Arbeitsvertrag vergaß vor Glück? 1) Abweichung von BAG, Urteil vom 26.05.1999, AP Nr. 10 zu § 35 GmbHG 2) Vgl. BAG, Urteil vom 08.06.2000, AP Nr. 49 zu § 5 ArbGG 1979.

Texte intégral

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1761/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-04-18

Aktenzeichen: 12 Sa 1761/00

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:0418.12SA1761.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 611 BGB, § 5 Abs. 1 ArbGG, § 35, § 38 GmbHG

Leitsätze

  1. Kann denn ein Geschäftsführer Arbeitnehmer sein?

  2. Darf er es denn wieder sein, wenn er es einmal war und man den Arbeitsvertrag vergaß vor Glück?

  1. Abweichung von BAG, Urteil vom 26.05.1999, AP Nr. 10 zu § 35 GmbHG
  2. Vgl. BAG, Urteil vom 08.06.2000, AP Nr. 49 zu § 5 ArbGG 1979.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 26.10.2000 teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Berufung des Klägers und sein Auflösungsantrag werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

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